Das Schülerticket Hessen startet zum Schuljahr 2017/2018. Schüler und Auszubildende können damit die Busse und Bahnen in allen drei hessischen Verkehrsverbünden nutzen - also im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), im Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) sowie im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) innerhalb des Kreises Bergstraße.
Das Schülerticket kostet bei Einmalzahlung 365 Euro pro Jahr, kann aber
auch in zwölf Monatsraten zu je 31 Euro bezahlt werden.
Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden, deren Fahrtkosten voll erstattet werden, nutzen auch das Schülerticket Hessen kostenfrei.
Das Angebot gilt für alle
- Schülerinnen und Schüler – von der Grundschule bis zum Abitur,
- Auszubildenden,
- Freiwilligen Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistenden,
- Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes,
- Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr.
Einzige Voraussetzung: Der Wohnsitz oder die Schule oder der Ausbildungsplatz befindet sich in Hessen.
Hinweis: Nicht schulpflichtige Kinder können das Schülerticket Hessen ebenfalls nutzen, Studierende nicht.
Darf die 1. Klasse gegen Aufpreis genutzt werden?
Nein, die Benutzung der 1. Klasse ist mit dem Schülerticket Hessen generell nicht möglich.
Wie lange gilt das Schülerticket Hessen?
Das Schülerticket Hessen gilt ab dem ersten Tag eines beliebigen Kalendermonats und dann für volle 12 aufeinanderfolgende Monate.
Wird das Schülerticket als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich die Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate.
Wo gilt das Schülerticket Hessen?
Das Schülerticket Hessen gilt in allen Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzügen in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Schnellbuslinien und der Rufbus/das AST dürfen benutzt werden.
Für zuschlagspflichtige Angebote fallen entsprechende Aufpreise an.
Nicht gültig ist das Ticket in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (IC, EC, ICE) und von Privatbahnen.
Was ist, wenn Wohnort und Schul-/Ausbildungsort nicht im gleichen Bundesland liegen?
Wer in Hessen wohnt, aber in einem anderen Bundesland zur Schule geht oder die Ausbildung macht, kann ebenfalls das Schülerticket Hessen nutzen – bis zur hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen zu den anderen Verkehrsverbünden.
Für alle, die in einem angrenzenden Bundesland leben und ihren Schul- oder Ausbildungsort in Hessen haben, gilt das Schülerticket Hessen ab der hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen.
Wie funktioniert die Fahrt in andere Bundesländer?
Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehrere angrenzende Gebiete wie etwa Mainz, Eberbach und Warburg. Der Geltungsbereich entspricht dem des Hessentickets. Wer mit einem Schülerticket Hessen über diesen Bereich hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs des Schülertickets.
Kann das Ticket nur zum Schuljahresbeginn gekauft werden oder auch unterjährig?
Das Schülerticket Hessen kann auch während des Schuljahres gekauft werden. Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats und beträgt 12 Monate.
Welche Unterlagen benötigt man für den Ticketkauf?
Jugendliche bis 17 Jahre mit Wohnsitz in Hessen weisen einfach ihr Alter und ihren Wohnort nach, ab 18 Jahre ist ein Nachweis von der Schule oder dem ausbildenden Unternehmen direkt auf dem Bestellschein notwendig.
Eine erziehungsberechtigte Person muss das Bestellformular unterschreiben. Liegt der Wohnort außerhalb von Hessen, ist eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des auszubildenden Betriebs notwendig.
Welche Kinder erhalten das Ticket kostenlos bzw. können sich die Kosten erstatten lassen?
Der Anspruch auf Kostenerstattung nach dem Hessischen Schulgesetz bleibt erhalten. Sprich: Wer bislang die Kosten für seine Fahrkarte zur Schule erstattet bekommt, wird auch weiterhin nichts zahlen müssen. Das gilt für Schüler mit einem Schulweg von mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise von mehr als 3 km zur weiterführenden Schule sowie für Schüler mit einem besonders gefährlichen Schulweg. Eine Änderung des Schulgesetzes, in dem die entsprechenden Erstattungsregelungen festgelegt sind (§ 161 Abs. 2 HSchG), ist nicht vorgesehen.
Gibt es das Schülerticket Hessen als Abo?
Das Schülerticket Hessen kann im Abonnement genutzt werden - dann verlängert es sich automatisch für Personen unter 18 Jahren.
Ohne Abo muss jedes Jahr ein neuer Bestellschein ausgefüllt werden.
Gibt es Ermäßigungen für Geschwisterkinder?
Nein, es gibt keinen "Geschwisterbonus", da das Schülerticket Hessen fast immer günstiger ist als die Mehrzahl der bisherigen Zeitkarten.
Wie wird bezahlt?
Der Preis für das Schülerticket Hessen wird einmalig oder in 12 Teilbeträgen jeweils am Monatsanfang vom Konto abgebucht.
An vielen Vertriebsstellen kann das Schülerticket Hessen zur sofortigen Mitnahme erworben werden. Es kann in bar, per EC-Karte bezahlt werden, ist dann aber ohne Abonnementfunktion - und ist nur für ein einziges Jahr gültig.
Ist das Ticket übertragbar?
Nein. Das Ticket ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
Kann man jemanden mit der Fahrkarte mitnehmen - zum Beispiel am Wochenende oder abends?
Nein, beim Schülerticket Hessen dürfen keine zusätzlichen Personen mitfahren.
Werden die CleverCards und andere Angebote komplett abgeschafft?
Die Wochen- und Monatskarten des RMV für Schüler, Schülerinnen und Auszubildende bleiben bestehen.
Die CleverCards kreisweit entfallen.
Die CleverCard wird weiterhin angeboten für Fahrten in Übergangsräume, d.h. in die Übergangstarifgebiete nach NRW, Bad Laasphe.
Für Bad Laasphe kann das Schülerticket Hessen + Bad laasphe erworben werden.
Kann das Schülerticket Hessen vorzeitig gekündigt werden?
Ja, allerdings wird bei vorzeitiger Kündigung für jeden angefangenen Monat 1/6 des Verkaufspreises berechnet. Der danach verbleibende Rest wird ab einem Betrag von 5,00 Euro erstattet.
Ein direkter Wechsel auf eine andere RMV-Jahreskarte (JobTicket, FirmenCard oder SemesterTicket) ist jederzeit und ohne Kostennachteile möglich.
Was passiert am 18. Geburtstag?
Wird die Nutzerin oder der Nutzer im Gültigkeitszeitraum volljährig, verlängert sich das Schülerticket Hessen nicht automatisch. In diesem Fall muss spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats ein neuer Bestellschein ausgefüllt und der nötige Schul- oder Ausbildungsnachweis vorgelegt werden, um das Ticket zu verlängern.
Wann muss das Ticket gekündigt oder ein Änderungs-/Verlängerungsantrag gestellt werden?
Bei einem Wegzug aus Hessen ist eine Kündigung notwendig.
Bei einem Umzug in Hessen oder einem Schulwechsel in Hessen muss ein Änderungsantrag gestellt werden.
Einen Verlängerungsantrag müssen alle stellen, die das Schülerticket Hessen bereits besitzen und es über ihren 18. Geburtstag hinaus weiter nutzen möchten.
Wird das Ticket nicht mehr benötigt, muss das Abo spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt werden.
Wie sieht das Schülerticket Hessen aus?
Das Schülerticket wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben, die in der Regel aussehen wird wie oben abgebildet.
Daneben gibt es weitere Chipkarten-Designs der Verbünde und lokaler Verbundpartner, auf denen ebenfalls ein Schülerticket Hessen gespeichert werden kann.
Wie lange kann man das eTicket Hessen nutzen?
Die Chipkarte ist 5 Jahre gültig. Auch nach der Schul- oder Ausbildungszeit kann sie also genutzt werden, um weitere ÖNPV-Fahrkarten darauf zu speichern.
Was passiert, wenn man das Schülerticket Hessen verliert?
Bei Verlust wird eine Ersatzkarte ausgestellt, auf der das Schülerticket Hessen gespeichert ist. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben werden.
Was wird auf dem eTicket gespeichert?
Neben den Ticketdaten werden auf dem eTicket auch der Vor- und Nachname (maskiert), das Geburtsdatum und das Geschlecht der Inhaberin beziehungsweise des Inhabers gespeichert. So kann in einer Kontrolle leicht festgestellt werden, ob der Nutzende und die Karte zusammengehören.
Welche Daten auf der Chipkarte gespeichert sind, kann an vielen Vertriebsstellen und Fahrkartenautomaten mit dem (((e-Logo eingesehen werden.